Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments

September 10, 2009Posted by Admin

 
Mit den ersten Wahlen 1979 erlangte das Europäische Parlament sukzessive mehr demokratische Beteiligungsrechte, was wiederum Veränderungen im (Un-)Gleichgewicht gegenüber der Europäischen Kommission und dem Rat mit sich brachte. Insbesondere mit Hinblick auf Legislativ- und Haushaltsverfahren sowie zentrale Wahlakte konnte sich das europäische Parlament zumindest zu einem gleichwertigen Mitspieler neben dem Rat und der Kommission entwickeln.

Trotz der zunehmenden Rechte und Kompetenzen hat das europäische Parlament aber auch heute noch nicht die gleichen Rechte wie nationale Parlamente. Das Parlament kann ein Veto in die vom Europarat gemachten Vorschläge einlegen. Diese kann der Rat aber immer noch umgehen, in dem es den Gesetzesvorschlag umformuliert und dann durchsetzt. Zusätzlich leider die europäische Gesetzgebung an dem mangelnden demokratischen Gleichgewicht. Die Initiativen gehen von der Kommission aus. Das Parlament hat da zur Zeit leider noch wenig Möglichkeiten einzugreifen.

Während beispielsweise in jedem der Mitgliedsstaaten der EU das jeweilige Parlament die gesetzgebende Gewalt innehat, kann das EP nur über einzelne Bereiche des Legislativrechts bestimmen - und das auch nicht in Eigenregie, sondern nur in Zusammenarbeit mit dem Rat. Vor allem in zentralen Politikfeldern wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder der Beschäftigungspolitik ist die Mitwirkung des EP nur sehr begrenzt möglich. Die vorgesehenen Bestimmungen im Verfassungs- oder Reformvertrag scheinen jedoch die wesentlichen Trends der Vergangenheit fortzusetzen, so dass mit weiteren Kompetenzzuwächsen gerechnet werden kann. Als mündiger Bürger muss man sich aber nicht darauf verlassen, geschweige denn darauf berufen.