Kritik an der Europawahl
Der
Schlüssel für die Verteilung gibt die
Größe der Bevölkerung allerdings nur
unzureichend wieder, sprich: Die Repräsentation der einzelnen
Völker ist nicht verhältnismäßig.
Dies wird bei einem Vergleich des bevölkerungsreichsten
EU-Mitgliedsstaats Deutschland mit dem
bevölkerungsärmsten Malta deutlich. Ein deutscher
EP-Abgeordneter repräsentiert etwa 800.000 Bürger,
während ein Abgeordneter aus Malta 80.000 Bürger
vertritt.
In Deutschland durfte sich das Stimmgewicht von einem Bürger zum anderen nur um maximal 33% unterscheiden. - Eine proportional gleiche Repräsentation ist daher mit Blick auf die unterschiedlichen Bevölkerungsgrößen nur schwer umsetzbar. Würde dies angestrebt werden, so wäre das Parlament mit dem Problem konfrontiert, dass kleine Mitgliedsländer noch weniger Abgeordnete stellen könnten bzw. die Anzahl aller Abgeordneten deutlich vergrößert werden müsste. Außerdem finden die Europawahlen in den einzelnen EU-Mitgliedsländern nicht gleichzeitig statt. Damit könnte es theoretisch zu Wählerbeeinflussung durch die Wahlergebnisse anderer Länder kommen.
In Der europäischen Union gibt es auch keine Volksabstimmungen über existenzielle Fragen wie die Aufnahme eines neuen Mitgliedsstaates etc., wie man sie aus den nationalen Rechtssystemen kennt. Es gibt zudem keine wirklich transparenten Entscheidungen um europäischen Parlament, da man als Bürger der EU nicht einsehen kann, welche Fraktion in welcher Frage mit wie viel Prozent abgestimmt hat etc.. Es fehlt eine gewisse Bürgernähe zwischen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den Bürgern der Mitgliedsstaaten.
Es fehlt generell das plebiszitäre Element in der europäischen Gesetzgebung. Niemand streitet ab, dass alle auf diesem Kontinent in Frieden miteinander leben müssen, aber um das zu erreichen müssen die Verhältnisse der Völker rechtlich geregelt sein. Bei einer Bevölkerungsgröße von 500 Millionen Menschen muss man die Menschen demokratisch in den politischen Gestaltungsprozess miteinbeziehen, um Politik von und für die Unionsbürger zu machen. Die Gefahr, dass eine halbe Milliarde Menschen durch diesen Bürokratismus in falsche Hände geraten, ist viel zu groß.
In Deutschland durfte sich das Stimmgewicht von einem Bürger zum anderen nur um maximal 33% unterscheiden. - Eine proportional gleiche Repräsentation ist daher mit Blick auf die unterschiedlichen Bevölkerungsgrößen nur schwer umsetzbar. Würde dies angestrebt werden, so wäre das Parlament mit dem Problem konfrontiert, dass kleine Mitgliedsländer noch weniger Abgeordnete stellen könnten bzw. die Anzahl aller Abgeordneten deutlich vergrößert werden müsste. Außerdem finden die Europawahlen in den einzelnen EU-Mitgliedsländern nicht gleichzeitig statt. Damit könnte es theoretisch zu Wählerbeeinflussung durch die Wahlergebnisse anderer Länder kommen.
In Der europäischen Union gibt es auch keine Volksabstimmungen über existenzielle Fragen wie die Aufnahme eines neuen Mitgliedsstaates etc., wie man sie aus den nationalen Rechtssystemen kennt. Es gibt zudem keine wirklich transparenten Entscheidungen um europäischen Parlament, da man als Bürger der EU nicht einsehen kann, welche Fraktion in welcher Frage mit wie viel Prozent abgestimmt hat etc.. Es fehlt eine gewisse Bürgernähe zwischen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den Bürgern der Mitgliedsstaaten.
Es fehlt generell das plebiszitäre Element in der europäischen Gesetzgebung. Niemand streitet ab, dass alle auf diesem Kontinent in Frieden miteinander leben müssen, aber um das zu erreichen müssen die Verhältnisse der Völker rechtlich geregelt sein. Bei einer Bevölkerungsgröße von 500 Millionen Menschen muss man die Menschen demokratisch in den politischen Gestaltungsprozess miteinbeziehen, um Politik von und für die Unionsbürger zu machen. Die Gefahr, dass eine halbe Milliarde Menschen durch diesen Bürokratismus in falsche Hände geraten, ist viel zu groß.