Neufassung des
Wahlrechts 2002
2002
einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine
Neufassung des Direktwahlaktes. Folgende Elemente wurden vereinbart:
die Bestätigung des Grundsatzes der Verhältniswahl;
die Option für die Mitgliedstaaten, Wahlkreise einzurichten,
ohne jedoch insgesamt das Verhältniswahlrecht in Frage zu
stellen; die Möglichkeit der Einführung von Schwellen
für den Einzug ins Parlament, wie etwa die
Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland; Die Doppelmandate
sind verboten worden.
Das Amt des Europaabgeordneten ist unvereinbar mit der Ausübung eines Regierungsamtes oder der Tätigkeit in anderen Institutionen der EU, wie zum Beispiel dem Rat oder der Kommission.
Die Organisierung der Wahlkreise, die Wahlpflichtregelung, das Sitzverteilungsverfahren, die Wahlkampffinanzierung und die Wahlprüfung darf jeder Mitgliedsstaat jeder für sich selbst bestimmen.
Das Amt des Europaabgeordneten ist unvereinbar mit der Ausübung eines Regierungsamtes oder der Tätigkeit in anderen Institutionen der EU, wie zum Beispiel dem Rat oder der Kommission.
Die Organisierung der Wahlkreise, die Wahlpflichtregelung, das Sitzverteilungsverfahren, die Wahlkampffinanzierung und die Wahlprüfung darf jeder Mitgliedsstaat jeder für sich selbst bestimmen.